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Regulierung & Sonderfälle

Was gilt bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug?

Durchgangsverkehr, Geschäftsreisen, Urlauber: Auch in Ostwürttemberg sind ausländische Fahrzeuge an Unfällen beteiligt. Wir erklären, welches Recht gilt und wie die Regulierung in der Regel abläuft.

Georg BakalisVeröffentlicht am 17.10.2026Zuletzt aktualisiert am 23.10.20265 Min. Lesezeit
Roter Pkw mit stark beschädigtem Heck in einer Werkstatt: Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug

Bei einem Unfall in Deutschland gilt in der Regel deutsches Recht, auch wenn das Fahrzeug des Unfallgegners ein ausländisches Kennzeichen hat. Ihre Ansprüche wickeln Sie in den meisten Fällen über eine Stelle in Deutschland ab, nicht direkt mit der Versicherung im Ausland.

Auf der A7, der B29 und der B19 rund um Aalen und Ellwangen sind täglich Fahrzeuge aus dem Ausland unterwegs, ob im Transitverkehr, auf Geschäftsreise oder im Urlaub. Kommt es zum Unfall, sind viele Betroffene unsicher, an wen sie sich wenden müssen. Werden wichtige Daten nicht korrekt aufgenommen, verzögert sich die Regulierung.

Im Folgenden erklären wir, welches Recht gilt, wer Ihr Ansprechpartner ist, worauf es bei der Beweissicherung ankommt und welche Rolle ein Unfallgutachten dabei spielt.

Welches Recht gilt bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug?

Entscheidend ist in der Regel der Unfallort. Passiert der Unfall in Deutschland, gilt grundsätzlich deutsches Verkehrs- und Haftungsrecht. Die Nationalität des Unfallgegners oder das Kennzeichen seines Fahrzeugs ändern daran nichts.

Für Sie als Geschädigten ist das eine Erleichterung: Haftung und Schadenersatz richten sich nach den bekannten deutschen Maßstäben. Das betrifft Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall und eine mögliche merkantile Wertminderung.

Passiert der Unfall dagegen im Ausland, gilt in der Regel das Recht des Unfalllandes. Dieser Artikel bezieht sich auf Unfälle in Deutschland. Rechtliche Fragen im Einzelfall klärt eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Wer ist bei ausländischen Fahrzeugen der richtige Ansprechpartner?

Sie müssen sich in der Regel nicht direkt an die ausländische Versicherung wenden. Für Unfälle in Deutschland mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte die Pflichten eines Haftpflichtversicherers. Wie es auf seiner Seite zur Schadenabwicklung beschreibt, beauftragt es meist ein Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro in Deutschland mit der Bearbeitung. Sie können Ihre Ansprüche damit auf Deutsch und nach dem gewohnten Ablauf geltend machen.

Welche Stelle im konkreten Fall zuständig ist, erfahren Sie über den Zentralruf der Autoversicherer, telefonisch oder online. Dafür brauchen Sie vor allem das Kennzeichen, das Zulassungsland des gegnerischen Fahrzeugs und das Unfalldatum.

Schadenregulierungsbeauftragte ausländischer Versicherer spielen dagegen vor allem eine Rolle, wenn Sie selbst einen Unfall im EU-Ausland hatten.

SituationAnsprechpartner in der Regel
Unfall in Deutschland mit ausländischem FahrzeugDeutsches Büro Grüne Karte bzw. ein von ihm beauftragter Versicherer
Zuständige Stelle unklarZentralruf der Autoversicherer
Unfall im EU-AuslandSchadenregulierungsbeauftragter des ausländischen Versicherers in Deutschland

Worauf es bei der Beweissicherung am Unfallort ankommt

Bei einem ausländischen Unfallgegner ist die Beweissicherung noch wichtiger als sonst, weil spätere Rückfragen schwieriger sind. Halten Sie am Unfallort fest:

Kennzeichen und Zulassungsland: genau so, wie es auf dem Schild steht, ohne Länderkürzel im Kennzeichen.

Versicherungsdaten: Name des Versicherers und, falls vorhanden, die Nummer der Grünen Karte.

Personalien: Name und Anschrift von Fahrer und Halter.

Fotos und Unfallbericht: Fahrzeugstellungen, Schäden, Umgebung. Der Europäische Unfallbericht ist in vielen Sprachen gleich aufgebaut und hilft bei Sprachbarrieren.

Bei Unklarheiten zum Hergang oder Verletzten sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Welche Schritte nach einem Unfall sonst sinnvoll sind, lesen Sie im Beitrag Unfall gehabt: Was sind die ersten Schritte?

Wie läuft die Schadenregulierung praktisch ab?

Technisch unterscheidet sich die Schadenfeststellung nicht von einem gewöhnlichen Haftpflichtschaden. Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird nach deutschen Standards bewertet, das Gutachten ist dabei die zentrale Unterlage. Zusammen mit Unfallbericht und Fotos geht es an die zuständige Stelle in Deutschland.

Die Bearbeitung kann etwas länger dauern als bei einem deutschen Unfallgegner, weil Abstimmungen mit dem ausländischen Versicherer nötig sein können. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitung spürbar. Welche Unterlagen der Gutachter braucht, erfahren Sie im Beitrag Welche Unterlagen braucht der Kfz Gutachter nach einem Unfall?

Inhaltlich erfolgt die Entschädigung nach deutschem Recht. Die Unterschiede liegen also eher im organisatorischen Ablauf als in der Höhe des Schadenersatzes.

Fazit

Ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ist organisatorisch etwas aufwendiger, rechtlich aber klar geregelt. Bei einem Unfall in Deutschland gilt in der Regel deutsches Recht, und Sie haben mit dem Deutschen Büro Grüne Karte oder dem beauftragten Versicherer einen Ansprechpartner im Inland.

Wenn Sie in Aalen, Ellwangen oder der Region Ostwürttemberg einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug hatten, sorgt ein unabhängiges Gutachten für eine sachliche, nachvollziehbare Grundlage. Georg Bakalis gibt Ihnen dazu gern eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

In der Regel ja, entscheidend ist der Unfallort. Haftung und Schadenersatz richten sich bei einem Unfall in Deutschland nach deutschem Recht, das Kennzeichen des Unfallgegners spielt dafür keine Rolle.