Tipps

Darauf haben Sie als Geschädigter bei einem fremdverschuldeten Unfall Anspruch

  • Beauftragung eines eigenen KFZ-Sachverständigen/Gutachter

  • Anspruch auf einen Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist

  • Sie bestimmen die Reparaturwerkstatt

  • Anspruch auf Wertminderung des Verunfallten Autos

  • Nutzungsausfall oder Mietwagen

  • Reparatur nach Gutachten oder Auszahlung

B-eXpert stellt auf Anfrage den Kontakt zu einem seiner spezialisierten Partneranwälten her

Verhalten nach einem Unfallschaden

B-eXpert KFZ-Gutachten empfiehlt - So verhalten Sie sich richtig an der Unfallstelle:

Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab

Schalten Sie die Warnblinker ein, stellen Sie ein Warndreieck auf

Leisten Sie Erste Hilfe! Notfalls Rettungsdienst anfordern. Einheitliche Notruf-Nr.: 110 Feuerwehr: 112

Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort

Bemühen Sie sich um Aussagen von Unfallzeugen

Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallszene

Führen Sie eine Unfallaufnahme durch

Unterstützen Sie die Polizei bei der Protokollerstellung

Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Schildern Sie allenfalls die Gegebenheiten so, wie Sie sie wahrgenommen haben

Unfallaufnahme und Verkehrsunfallbericht

Sie haben Fragen zur Unfallaufnahme?