Wertgutachten Oldtimer
Zur Wertermittlung Ihres Klassikers!
Fragen und Antworten rund um unser Oldtimer-Gutachten
Ein Wertgutachten oder Oldtimergutachten dient in erster Linie der Ermittlung und Darlegung des besonderen Wertes Ihres Fahrzeugs. Empfehlenswert ist dies besonders für Fahrzeuge in seltenem Originalzustand oder bei aufwendig durchgeführten Restaurierungen!
Bei Oldtimern handelt es sich oft um einzigartige, seltene oder dank ihrer individuellen Geschichte besondere Fahrzeuge. Wenn das Fahrzeug dann aufgrund eines Unfalls oder anderweitigen Schadens nicht mehr zur Begutachtung zur Verfügung steht, ist es schwierig den Wert des Oldtimers der Versicherung gegenüber zu beweisen. Gerade im Falle eines Diebstahls ist die exakte Begutachtung des Wagens entscheidend. Aber auch ein Brandschaden kann eine nachgelagerte Wertschätzung unmöglich machen oder zumindest für Sie nachteilig gestalten. Das Wertgutachten verhindert derlei Probleme und dient als Wertnachweis für die Versicherung. Ein Wertgutachten sichert den Wert Ihres Oldtimers gegenüber der Versicherung Es kommt für Sie nicht darauf an, ob Sie selbst schuld am Unfall oder Schadensereignis tragen – denn im Haftpflichtfall erwartet nicht den eigenen Kasko, sondern die gegnerische Versicherung, dass Sie den Wert des Oldtimers zweifelsfrei nachweisen können! Ein Wertgutachten ist also grundsätzlich eine sinnvolle Sache, es sichert Ihre Werte und verringert das Stresslevel im Fall der Fälle. Den Umfang des Gutachtens legen Sie fest, entweder als einfache Ermittlung der Zustandsnote (Oldtimer Kurzbewertung) oder als umfangreiche Dokumentation des Fahrzeugzustandes in Form eines Oldtimer Wertgutachtens.
Bei der Kurzbewertung von Oldtimern, natürlich auch bei der der Youngtimer, wird die Zustandsnote des Fahrzeuges ermittelt. Diese Bewertung hat, in Verbindung mit Modell, Baujahr und Ausstattung, erheblichen Einfluss auf den Handelspreis Ihres Oldtimers. Die Versicherungen nutzen die Zustandsnote oft auch zur genauen Versicherungseinstufung.
1+Besonderheit Zustandsnote 1+: Die Note 1+ sprengt diese Notenskala quasi, da sie eine Art „Übererfüllung“ darstellt. Mit „1+“ werden die Oldtimer bewertet, die bei der Restauration vom Fortschritt der Technik profitieren. Der Zustand kann als „besser“ als zum Zeitpunkt der Auslieferung bezeichnet werden. Oft ist dies der Fall beim Einbau moderner Systeme, Verwendung aktueller Verarbeitungs- und Konservierungsmethoden. 1 Zustandsnote 1 – oft werden Oldtimer / Youngtimer bei dieser Benotung mit „makellos“, „Keine Mängel, Schäden oder Gebrauchsspuren an Optik oder Technik erkennbar“ tituliert. Das Fahrzeug entspricht dem Zustand zum Zeitpunkt der Erstauslieferung durch den entsprechenden Hersteller. 2 Zustandsnote 2 erreichen gut erhaltene Originalfahrzeuge und fachmännisch restaurierte Wagen. „Guter Zustand“, „Keine Mängel, aber leichte Gebrauchsspuren“ oder „technisch und optisch gut“ sind dann die verwendeten Beschreibungen. Die leichten Gebrauchsspuren sollten dann mit geringen Laufleistungen einhergehen. 3 Zustandsnote 3 erhalten Fahrzeuge, die fahrbereit und verkehrssicher sind. Dabei zeigt der optische und technische Gesamteindruck deutliche Gebrauchsspuren und einige kleine Mängel. Entscheidender Punkt: Es sind keine sofortigen Restaurationsmaßnahmen nötig! 4 Zustandsnote 4 gibt es für Fahrzeuge, deren Mängel in Technik und Optik offensichtlich sind. Der Oldtimer ist nicht verkehrssicher und aber zumindest teilweise funktionsbereit. Es bedarf einige Reparaturen, um mit einem Oldtimer Note 4 am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. 5 Zustandsnote 5 steht normalerweise für Restaurationsprojekte, bei denen ganze Baugruppen in nicht mehr funktionsfähigem Zustand sind. Die tiefgreifenden Mängel bedürfen mehr als nur einer einfachen Reparatur, normalerweise sind die Note-5-Oldtimer nicht fahrfähig.
Kurzbewertung
Das Wertgutachten geht in Dokumentation und Bewertung deutlich tiefer ins Detail als die Kurzbewertung. Das System der Zustandsnoten hat sich zwar als Richtwert durchgesetzt, für sehr seltene, teure Fahrzeuge reicht diese Einordnung aber bei Weitem nicht.
Ausführliche Wertermittlung
Im Oldtimer Wertgutachten werden alle Baugruppen, technischen Daten und Ausstattungsbestandteile exakt und detailliert aufgenommen. Die Eckdaten der Mangelfreiheit, des Modells mit seiner Ausstattung und dem Zubehör sowie die makelfreie Optik und Technik finden sich so in viel genauerer Art und Weise in der Begutachtung wieder. Hinzu kommen wertbildende Faktoren, wie etwa die Vorbesitzer des Fahrzeuges, da ein prominenter, ehemaliger Eigentümer das Fahrzeug erheblich positiv beeinflussen kann. Im Allgemeinen sind folgende Kriterien essenziell für das Ergebnis des Gutachtens:
Folgende Kriterien sind im Allgemeinen essenziell für das Ergebnis des Gutachtens:
• Fahrzeugalter
• Laufleistung
• Zubehör und Sonderausstattung
• örtliche Marktlage
• Pflegezustand
• Ausstattung
• Restaurationsarbeiten
• Umbauten
• Wartungszustand
Das Oldtimer Wertgutachten verfolgt immer auch einen finanziellen Zweck im Sinne der Wertanlage. Je nach Ihrem Wunsch können wir im Zuge der Gutachtenerstellung den Wiederbeschaffungswert oder den Zeit- bzw. den Marktwert ermitteln. Die Vergabe einer begründeten Zustandsnote ist obligatorisch bei einem Wertgutachten. Folgende Werte werden ermittelt:
• Wiederbeschaffungswert
• Zeitwert / Marktwert
• Zustandsnote
Sichert mir ein Wertgutachten den Wert meines Oldtimers?
Ja, ein Wertgutachten sichert den Wert eines Oldtimers. Zur Wertsicherung des entsprechenden Fahrzeuges, stellen wir Ihnen ein sogenanntes Oldtimergutachten aus. Dies ist wichtig, da anders als bei neueren Fahrzeugen, der Wert eines Oldtimers zunehmend schwerer zu beziffern ist. Das liegt unter anderem daran, dass der Markt hohen Schwankungen unterliegt und auch jeder Oldtimer ganz individuell ist. • Die richtige Abschätzung des Marktes in Kombination mit der exakten Bewertung des Zustands, der Originalität oder Umbauten des Oldtimers, kann im Ernstfall entscheidend sein für eine angemessene Entschädigung. Daher sollten Oldtimergutachten in gewisser Regelmäßigkeit durchgeführt werden. Es dient letztendlich der zeitgemäßen Absicherung Ihres Automobils.
Sollte der Oldtimer durch einen Unfall beschädigt worden sein und steht für eine Begutachtung zur Verfügung, wird der Wert Ihres Fahrzeuges im Schadengutachten durch Ihren Gutachter, oder im Kaskofall durch Ihre eigene Versicherung, ermittelt. Das Wertgutachten hilft hierbei dem Kfz-Gutachter, den Wert Ihres Fahrzeuges zu belegen. Das steht Ihnen laut Gesetz als Geschädigter beim Haftpflichtschaden zu: Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt unverschuldet erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadenfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hiervon klar zu unterscheiden sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.
Bei einem Schaden oder Diebstahl sind Sie mit einem Oldtimergutachten auf der sicheren Seite!
Ist Ihr Klassiker gestohlen worden oder steht durch einen Brandschaden nicht mehr zur Begutachtung zur Verfügung? Dann haben Sie durch ein Oldtimergutachten die Sicherheit, dass Ihre Versicherung den entstandenen Schaden vollumfänglich begleicht. Ein Wertgutachten oder Oldtimergutachten ermittelt den exakten Wert Ihres Wagens und hilft Ihnen dabei, im Schadenfall den Wert gegenüber Ihrer Versicherung zu belegen.
Haben Sie weitere Fragen zum Oldtimer Wertgutachten?
Rufen Sie gerne B-eXpert Kfz-Gutachten an